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   BGH, 03.11.2021 - 6 StR 405/21   

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https://dejure.org/2021,49338
BGH, 03.11.2021 - 6 StR 405/21 (https://dejure.org/2021,49338)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2021 - 6 StR 405/21 (https://dejure.org/2021,49338)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2021 - 6 StR 405/21 (https://dejure.org/2021,49338)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Fehlen eines Strafmilderungsgrundes - Kein Handeln unter Suchtdruck

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1978 - 2 StR 191/78

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen falscher

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - 6 StR 405/21
    Das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes darf aber nicht straferschwerend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78; Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79; vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 85/79

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung des bloßen Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - 6 StR 405/21
    Das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes darf aber nicht straferschwerend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78; Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79; vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 04.10.1979 - 1 StR 506/79

    Zulässigkeit der straferschwerenden Berücksichtigung des Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 03.11.2021 - 6 StR 405/21
    Das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes darf aber nicht straferschwerend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78; Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79; vom 4. Oktober 1979 - 1 StR 506/79).
  • BGH, 17.08.2022 - 4 StR 472/21

    Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens eines

    Denn das Landgericht hat dem Angeklagten mit dieser Erwägung jedenfalls das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes zur Last gelegt, was rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - 6 StR 405/21 mwN).
  • BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23

    Gerichtlich ausreichende Feststellungen zur rechtlichen Wirksamkeit der

    In den Fällen III.1 und III.4 hat das Landgericht bei der Bestimmung des Strafrahmens zu Lasten des Angeklagten im Fall III.1 berücksichtigt, dass es "keine Anhaltspunkte dafür (gebe), dass der Angeklagte (...) bei der Tatbegehung aufgrund seines Drogenkonsums enthemmt war", und im Fall III.4, dass nicht "von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aufgrund von Betäubungsmittelkonsum (...) ausgegangen werden (könne)." Hinsichtlich dieser Wendungen kann der Senat auch im Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht ausschließen, dass die Strafkammer das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes straferschwerend berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - 6 StR 405/21).
  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 475/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall: kein akuter

    Das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes darf aber nicht straferschwerend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - 6 StR 405/21 Rn. 2; Beschluss vom 9. November 2017 - 4 StR 393/17 Rn. 4; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10 Rn. 4).
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